Leistungs- und QE- Vereinbarungen 

Stadt Marburg, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Landkreis Waldeck- Frankenberg

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In diesem Menü findest du eine Übersicht aller Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen (QE-Vereinbarungen), die zwischen der Jugendheim Marbach gGmbH und den kommunalen Trägern getroffen wurden. Die Vereinbarungen sind nach den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen gegliedert: der Stadt Marburg, dem Landkreis Marburg-Biedenkopf sowie dem Landkreis Waldeck-Frankenberg.

Unter den Leistungsvereinbarungen sind die rechtlichen Grundlagen und Regelungen für die Zusammenarbeit in den verschiedenen Betreuungs- und Unterstützungsangeboten festgehalten. Dies umfasst Vereinbarungen für Kinderhäuser, Tagesgruppen, Wohngruppen, ambulante Beratungsdienste (AmBera), Jugendwohngemeinschaften (JWG) und zusätzliche Leistungen in den Wohngruppen.

Die Qualitätsentwicklungsvereinbarungen und §8a-Vereinbarungen regeln den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Angebote. Diese Vereinbarungen dienen als verbindliche Grundlage für eine fachlich hochwertige Betreuung und Begleitung der Kinder, Jugendlichen und Familien.

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Leistungs- und QE- Vereinbarungen
1. Stadt Marburg 

Leistungsvereinbarungen:

LV_Kinderhäuser BW-GD-RÖD 07.2023

LV_Tagesgruppe 2002

LV_MOB 2002

LV_JWG Erlengraben 2002

LV_JWG Weidenhausen 2019

LV_AmBera 2004

LV_Zusatzleistungen_WG 07.2023

QE-Vereinbarungen:

§8a Vereinbarungen:

LV_8a_Wohngruppen Stadt Marburg 2014

LV_8a_JWG Erlengraben 2014

LV_8a_MOB 2014

2. Vereinbarungen mit dem Landkreis Marburg Biedenkopf

Leistungsvereinbarungen:

LV_Wohngruppe für Mädchen Beltershausen 2021

LV_FWG Gladenbach 2015

QE-Vereinbarungen:

§8a-Vereinbarungen:

3. Vereinbarungen mit dem Landkreis Waldeck- Frankenberg

Leistungsvereinbarungen:

LV_FWG Gemünden 2017

QE-Vereinbarungen:

Landkreis Waldeck-Frankenberg – QE-Vereinbarungen