Leistungs- und QE- Vereinbarungen
Stadt Marburg, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Landkreis Waldeck- Frankenberg
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In diesem Menü findest du eine Übersicht aller Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen (QE-Vereinbarungen), die zwischen der Jugendheim Marbach gGmbH und den kommunalen Trägern getroffen wurden. Die Vereinbarungen sind nach den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen gegliedert: der Stadt Marburg, dem Landkreis Marburg-Biedenkopf sowie dem Landkreis Waldeck-Frankenberg.
Unter den Leistungsvereinbarungen sind die rechtlichen Grundlagen und Regelungen für die Zusammenarbeit in den verschiedenen Betreuungs- und Unterstützungsangeboten festgehalten. Dies umfasst Vereinbarungen für Kinderhäuser, Tagesgruppen, Wohngruppen, ambulante Beratungsdienste (AmBera), Jugendwohngemeinschaften (JWG) und zusätzliche Leistungen in den Wohngruppen.
Die Qualitätsentwicklungsvereinbarungen und §8a-Vereinbarungen regeln den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Angebote. Diese Vereinbarungen dienen als verbindliche Grundlage für eine fachlich hochwertige Betreuung und Begleitung der Kinder, Jugendlichen und Familien.
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Leistungs- und QE- Vereinbarungen
1. Stadt Marburg
Leistungsvereinbarungen:
LV_Kinderhäuser BW-GD-RÖD 07.2023
LV_Zusatzleistungen_WG 07.2023
QE-Vereinbarungen:
§8a Vereinbarungen:
LV_8a_Wohngruppen Stadt Marburg 2014
2. Vereinbarungen mit dem Landkreis Marburg Biedenkopf
Leistungsvereinbarungen:
LV_Wohngruppe für Mädchen Beltershausen 2021
QE-Vereinbarungen:
§8a-Vereinbarungen:
3. Vereinbarungen mit dem Landkreis Waldeck- Frankenberg
Leistungsvereinbarungen:
QE-Vereinbarungen: