Betreutes Wohnen
Mobile Jugendbetreuung (MoB)

Aufnahmealter ab 16 Jahre

Betreutes Wohnen

Das Betreute Wohnen

Die Mobile Jugendbetreuung (MOB) besteht als Jugendhilfeeinrichtung seit 1980.
Die Räumlichkeiten der MOB befinden sich „Am Erlengraben 38“ in der Kernstadt von Marburg im Stadtteil Weidenhausen. Im Erdgeschoss des Hauses verfügt die Einrichtung über Büro und Besprechungsräume. Im Obergeschoss stehen zwei Wohnungen mit insgesamt vier stationären Plätzen zur Verfügung. Weitere Wohnungen befinden sich an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet Marburg.

Das Team

Das pädagogische Team besteht aus drei Fachkräften mit Zusatzqualifikationen in der Beratung. Fester Bestandteil des Betreuungskonzepts ist die begleitende Beratung der Eltern/Erziehungsberechtigten durch die MitarbeiterInnen des ambulanten Eltern- und Familienberatungsdienstes AmBera.

Zielgruppe

Jugendliche und junge Erwachsene

  • die nicht mehr in ihrem Elternhaus oder bei ihren Erziehungsberechtigten leben können
  • die sich bereits in einer
  • Jugendhilfemaßnahme befinden, aber nicht mehr in einem Gruppenverband, z.B. Wohngruppe leben können oder wollen
  • die in Obdachlosigkeit leben oder davon bedroht sind
  • nach stationärer Behandlung in einer Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • schwangere jugendliche Frauen bzw. junge Mütter/ Väter

Stationär betreutes Wohnen

Gemäß §§ 19, 27, 34, 35a, 41 SGB VIII

  • Unterbringung in Wohnungen an verschiedenen Standorten in Marburg
  • Intensive und bedarfsbezogene Beziehungsarbeit, mit einem Personalschlüssel von 1:2,5 und einer Rund-um-die-Uhr Ansprechbarkeit
  • Begleitende Beratung der Eltern/ Erziehungsberechtigten durch den ambulanten Eltern- und Familienberatungsdienst AmBera

Die Abrechnung der stationären Maßnahme erfolgt über einen Tagesentgeltsatz. Der Umfang der Maßnahme wird im Verlauf der Betreuung stufenweise mit zunehmender Verselbständigung reduziert (½ MOB, ¼ MOB).

Ambulant betreutes Wohnen

Gemäß §§ 19, 27, 34, 35a, 41 SGB VIII

  • Betreuung in der Familie
    VOR der Aufnahme in die stationäre Betreuung, falls Aufnahmealter noch nicht erreicht ist
  • Nachbetreuung
    Im ANSCHLUß an die stationäre Betreuung für einen begrenzten Zeitraum
  • Neuaufnahme bei volljährigen Jugendlichen
    Die Betreuung/ Beratung in vorher festgelten Lebensbereichen. Wohnraum und Lebensunterhalt müssen anderweitig sichergestellt sein

Die Abrechnung der ambulanten Betreuung erfolgt über Fachleistungsstunden. Die Elternarbeit ist nicht inbegriffen. Eine rund-um-die-Uhr Ansprechbarkeit kann nicht gewährleistet werden.

Voraussetzungen

  • Bereitschaft persönliche Ziele zu entwickeln, zu verfolgen und sich bei der Umsetzung unterstützen zu lassen
  • Fähigkeit allein in einer Wohnung zu leben
  • Akute Abhängigkeit von harten Drogen schließt eine Aufnahme aus

Betreuungsalltag

  • Haushaltsführung:
    Einkauf, Kochen, Essen, Ordnung halten (Putzen, Müll entsorgen, Wäsche waschen…).
  • Finanzen:
    Einteilung des Geldes (tägl./ wöchentl./ 14tägig/ monatl.), Schuldenregulierung.
  • Schule/Ausbildung:
    schulische und berufliche Vorbereitungs- und Ausbildungsangebote nutzen, Kontakt halten zu Lehrern und Ausbildern, Kontakt zur Bundesagentur für Arbeit
  • Therapie/ärztl. Versorgung/Klinik:
    Suche, Kontaktaufnahme und Begleitung.
  • Legale/illegale Drogen:
    Umgang mit Drogen, Konsumver-halten/Abhängigkeit, enge Zusammenarbeit mit örtlichen Einrichtungen der Drogenhilfe, Therapie
  • Delinquenz:
    Gerichtsverfahren, gerichtliche Auflagen, Auseinandersetzung mit Folgen, Hintergründen und Alternativen zu kriminellen Handlungen
  • Freunde/Familie/soziale Kontakte:
    Aufbau, Erhalt und Gestaltung von sozialen Beziehungen, Biographiearbeit, Familien-/Elternarbeit.
  • Persönlichkeitsentwicklung:
    Identitätssuche, Auseinandersetzung mit den eigenen Gefühlen, Sexualität, Beziehungsfähigkeit, Geschlechterrolle, Kreativität
  • Freizeit:
    Umgang mit „freier Zeit“, mit Einsamkeit und Alleinsein, Planung und Umsetzung von Unternehmungen, Nutzung örtlicher Freizeitangebote und der Angebote der Einrichtung (Gruppenaktivitäten), Gestaltung von Festen (Weihnachten, Geburtstage etc.)
  • Wohnungssuche:
    Mietvertrag, Kaution, Renovierung, Ein-/Umzug, Möbelkauf mit Aufbau und Einrichtung, Kontakt zu Nachbarn, Vermietern und Wohnumfeld.

Qualitätsstandards

Als kollegial organisierte Einrichtung setzen wir uns gemeinsam über Qualitätskriterien auseinander, die für alle unsere Einrichtungen gleichermaßen wichtig und verbindlich sind. Diese finden Sie hier.

Freie Plätze

Für Anfragen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Kolleg*innen der mobilen Jugendbetreuung.

Plätze

für Jugendliche ab 16 Jahren bis zur Verselbständigung

Lage

  • Büro in Kernstadt von Marburg im Stadtteil Weidenhausen
  • Wohnungen für Jugendliche befinden sich an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet Marburg

Betreuungsschlüssel

1:2,5

Rechtsgrundlage

SGB VIII §§ 27, 34, 35a, 41

Ansprechpartner*innen

Rut Formanek
Magda Müller
Jutta Oskamp

Kontakt

Am Erlengraben 38
35037 Marburg
Tel.: 06421 / 2 76 11
Fax.: 06421 / 2 76 01
E-Mail: mob@jugendheim-marbach.de

Weitere Angebote

Jugendwohngruppe Weidenhausen

Elternberatung

Jugendwohngruppe Erlengraben

Ambulante Familienhilfen

Tagesgruppe Schwanallee

Menschenskind

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